Startseite         
Zulassungsdienst   
Kurierdienst        
Kontakt         
Impressum         
Neuzulassung für Fahrzeuge aus dem Inland Umschreibung eines Fahrzeuges Wiederinbetriebnahme eines stillgelegten Fahrzeuges Wiederzulassung eines gelöschten Fahrzeuges Zulassung eines Fahrzeuges aus dem Ausland Kurzzeit - Kennzeichen Rotes Dauerkennzeichen, rotes Oldtimerkennzeichen Historisches Kennzeichen Saisonkennzeichen Umkennzeichnung bei Kennzeichenverlust Ausstellung eines Ersatz-Kfz-Briefes Ausstellung eines Ersatz-Kfz-Scheines Stilllegung eines Fahrzeuges Löschung eines Fahrzeuges - Berichtigung der Kfz-Papiere bei Adressänderung, etc. Internationale Zulassung (Ausfuhrkennzeichen) Kennzeichenabstempelung Wunschkennzeichen Allgemeine Hinweise zum Thema Kfz-Zulassungen So melden Sie Ihr Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Bad Reichenhall an Öffnungszeiten Kfz- Zulassungsbehörde Ansprechpartner / Zuständigkeiten Neuzulassung für Fahrzeuge aus dem Inland Erforderliche Unterlagen: gültiger Personalausweis oder Reisepass mit neuester Meldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde, nicht älter als ein Jahr; ausländische Mitbürger legen bitte ihr Ausweisdokument mit neuester Meldebestätigung, nicht älter als ein Jahr, vor bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Gewerbeanmeldung, bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten Versicherungsdoppelkarte Kfz-Brief oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Betriebserlaubnis ggf. Vollmacht für Beauftragten, der Bevollmächtigte benötigt Ausweis Gebühr: 25,60 € bis 67,50 € Umschreibung eines Fahrzeuges Umschreibung innerhalb des Landkreises - Fahrzeug ist noch zugelassen Umschreibung innerhalb des Landkreises - Fahrzeug stillgelegt Umschreibung von außerhalb- Fahrzeug ist noch zugelassen Umschreibung von außerhalb- Fahrzeug ist stillgelegt Umschreibung innerhalb des Landkreises-Fahrzeug ist noch zugelassen. Erforderliche Unterlagen: gültiger Personalausweis oder Reisepass mit neuester Meldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde, nicht älter als ein Jahr; ausländische Mitbürger legen bitte ihr Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung, nicht älter als ein Jahr, vor bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Gewerbeanmeldung bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten Versicherungsdoppelkarte Kfz-Brief und Kfz-Schein oder Betriebserlaubnis Bescheinigung über Hauptuntersuchung und ggf. Abgasuntersuchung Vollmacht für Beauftragten, der Bevollmächtigte benötigt Ausweis Gebühr: 17,90 € Umschreibung innerhalb des Landkreises - Fahrzeug ist stillgelegt Erforderliche Unterlagen: gültiger Personalausweis oder Reisepass mit neuster Meldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde, nicht älter als ein Jahr; ausländische Mitbürger legen bitte ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung, nicht älter als ein Jahr, vor bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Gewerbeanmeldung bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten Versicherungsdoppelkarte Kfz-Brief und Abmeldebescheinigung oder Betriebserlaubnis und Abmeldebescheinigung Bescheinigung über Hauptuntersuchung und ggf. Abgasuntersuchung Kennzeichenschilder Vollmacht für Beauftragten, der Bevollmächtigte benötigt Ausweis Gebühr: 17,90 € Umschreibung von außerhalb- Fahrzeug ist noch zugelassen Erforderliche Unterlagen: gültiger Personalausweis oder Reisepass mit neuester Meldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde, nicht älter als ein Jahr; ausländische Mitbürger legen bitte ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung, nicht älter als ein Jahr, vor bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Gewerbeanmeldung bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten Versicherungsdoppelkarte Kfz-Brief und Kfz-Schein oder Betriebserlaubnis Bescheinigung über Hauptuntersuchung und ggf. Abgasuntersuchung Kennzeichenschilder des bisherigen Zulassungsbezirkes Vollmacht für Beauftragten, der Bevollmächtigte benötigt Ausweis Gebühr: 28,20 € mit Halterwechsel 26,10 € ohne Halterwechsel Umschreibung von außerhalb- Fahrzeug ist noch zugelassen Erforderliche Unterlagen: gültiger Personalausweis oder Reisepass mit neuester Meldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde, nicht älter als ein Jahr; ausländische Mitbürger legen bitte ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung, nicht älter als ein Jahr, vor bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Gewerbeanmeldung bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten Versicherungsdoppelkarte Kfz-Brief oder Betriebserlaubnis Abmeldebescheinigung Bescheinigung über Hauptuntersuchung und ggf. Abgasuntersuchung Vollmacht für Beauftragten, der Bevollmächtigte benötigt Ausweis Gebühr: 28,20 € mit Halterwechsel 26,10 € ohne Halterwechsel Wiederinbetriebnahme eines stillgelegten Fahrzeuges Wiederinbetriebnahme eines stillgelegten Fahrzeuges auf den bisherigen Halter Erforderliche Unterlagen: gültiger Personalausweis oder Reisepass mit neuester Meldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde, nicht älter als ein Jahr; ausländische Mitbürger legen bitte ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung, nicht älter als ein Jahr, vor Versicherungsdoppelkarte Kfz-Brief oder Betriebserlaubnis Abmeldebescheinigung Bescheinigung über Hauptuntersuchung und ggf. Abgasuntersuchung Kennzeichenschilder Vollmacht für Beauftragten, der Bevollmächtigte benötigt Ausweis Gebühr: 25,60 € bis 67,50 € Wiederzulassung eines gelöschten Fahrzeuges Erforderliche Unterlagen: gültiger Personalausweis oder Reisepass mit neuester Meldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde, nicht älter als ein Jahr; ausländische Mitbürger legen bitte ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung, nicht älter als ein Jahr, vor bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Gewerbeanmeldung bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten Versicherungsdoppelkarte bisheriger Kfz-Brief oder bisherige Betriebserlaubnis Abmeldebescheinigung technisches Gutachten gem. § 21 StVZO ggf. Bescheinigung über Abgasuntersuchung Vollmacht für Beauftragten, der Bevollmächtigte benötigt Ausweis Gebühr: 50,10 € Zulassung eines Fahrzeuges aus dem Ausland Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland Erforderliche Unterlagen: gültiger Personalausweis oder Reisepass mit neuester Meldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde, nicht älter als ein Jahr; ausländische Mitbürger legen bitte ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung, nicht älter als ein Jahr, vor bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Gewerbeanmeldung bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten Versicherungsdoppelkarte Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes ( nicht erforderlich für Fahrzeuge aus EG-Mitgliedsstaaten ) Umsatzsteuererklärung ( bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedsstaaten ) landesspezifische Kfz-Papiere bzw. Ursprungszeugnis technisches Gutachten gem. § 21 StVZO oder Kfz-Brief oder Betriebserlaubnis oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung und Vorführung des Fahrzeuges nach der Kennzeichenzuteilung bei der Kfz-Zulassungsbehörde Kaufvertrag bzw. Originalrechnung Vollmacht für Beauftragten, der Bevollmächtigte benötigt Ausweis Um Ihnen unnötige Wege zu ersparen, setzen Sie sich bitte vor der Zulassung mit der Kfz-Zulassungsbehörde telefonisch in Verbindung. Gebühr: 54,70 € bis 67,50 € Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland Erforderliche Unterlagen: gültiger Personalausweis oder Reisepass mit neuester Meldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde, nicht älter als ein Jahr; ausländische Mitbürger legen bitte ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung, nicht älter als ein Jahr, vor bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Gewerbeanmeldung bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten Versicherungsdoppelkarte Nach Rücksprache mit der Kfz-Zulassungsbehörde: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes für Fahrzeuge, für die ein Kfz-Brief ausgestellt wird landesspezifische Kfz- Papiere ausländische Kennzeichen ( falls Fahrzeug noch zugelassen ist ) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes ( nicht erforderlich bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedsstaaten ) Umsatzsteuererklärung ( erforderlich bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedsstaaten, deren Erstzulassung nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder deren Laufleistung nicht mehr als 6000 km beträgt ) technisches Gutachten gem. § 21 StVZO oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung ggf. Bescheinigung über Abgasuntersuchung Vollmacht für Beauftragten, der Bevollmächtigte benötigt Ausweis Um Ihnen unnötige Wege zu ersparen, setzen Sie sich bitte vor der Zulassung mit der Kfz-Zulassungsbehörde telefonisch in Verbindung. Gebühr: 54,70 € bis 67,50 € Kurzzeit-Kennzeichen Erforderliche Unterlagen: gültiger Personalausweis oder Reisepass mit neuester Meldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde, nicht älter als ein Jahr; ausländische Mitbürger legen bitte ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung, nicht älter als ein Jahr, vor bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Gewerbeanmeldung Versicherungsdoppelkarte für Kurzzeit-Kennzeichen Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis ( falls vorhanden ) Vollmacht für Beauftragten, der Bevollmächtigte benötigt Ausweis Gebühr: 10,20 € Rote Kennzeichen Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer-Fahrzeuge Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung Erforderliche Unterlagen: gültiger Personalausweis oder Reisepass mit neuester Meldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde, nicht älter als ein Jahr; ausländische Mitbürger legen bitte ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung, nicht älter als ein Jahr, vor bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Gewerbeanmeldung Versicherungsdoppelkarte für rotes Kennzeichen formloser schriftlicher Antrag für rotes Dauerkennzeichen Beantragung eines Auszuges aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt unter Beifügung einer gültigen Ausweiskopie, beglaubigt von der Wohnsitzgemeinde ( Anschrift: Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestr. 16, 24944 Flensburg ) Antrag eines Führungszeugnisses bei der Wohnsitzgemeinde Kopie der Gewerbeanmeldung Nachweis über Kfz-Stellplätze die sich nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen befinden dürfen Vollmacht für Beauftragten, der Beauftragte benötigt Ausweis Gebühr: 25,60 € bis 205,00 € Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer Erforderliche Unterlagen: gültiger Personalausweis oder Reisepass mit neuester Meldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde, nicht älter als ein Jahr; ausländische Mitbürger legen bitte ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung, nicht älter als ein Jahr, vor bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Gewerbeanmeldung Versicherungsdoppelkarte für rotes Kennzeichen formloser schriftlicher Antrag für rotes Oldtimerkennzeichen Beantragung eines Auszuges aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt unter Beifügung einer gültigen Ausweiskopie, beglaubigt von der Wohnsitzgemeinde ( Anschrift: Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestr. 16, 24944 Flensburg ) Antrag eines Führungszeugnisses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde Kopie der vorhandenen Kfz- Briefe, Gutachten im Rahmen des § 21 StVZO, wenn kein Kfz-Brief vorliegt und Eigentumsnachweis Vollmacht für Beauftragten, der Bevollmächtigte benötigt Ausweis Gebühr: 60,00 € für die Zuteilung 10,20 € zusätzlich für jeden weiteren Kfz- Schein Historisches Kennzeichen für Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind Erforderliche Unterlagen: gültiger Personalausweis oder Reisepass mit neuester Meldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde, nicht älter als ein Jahr; ausländische Mitbürger legen bitte ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung, nicht älter als ein Jahr, vor bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Gewerbeanmeldung bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten Versicherungsdoppelkarte Für Fahrzeuge, die noch zugelassen sind Kfz- Brief oder Betriebserlaubnis Kfz-Schein und Kennzeichen Gutachten vom TÜV nach § 21c StVZO für die Anerkennung als Oldtimer Gebühr: 26,10 € Für Fahrzeuge, die stillgelegt sind Kfz- Brief oder Betriebserlaubnis Abmeldebescheinigung Gutachten vom TÜV nach § 21c StVZO für die Anerkennung als Oldtimer Gebühr: 26,10 €. Für Fahrzeuge, die gelöscht sind bzw. noch nie zugelassen waren Bisheriger Kfz- Brief oder Betriebserlaubnis Gutachten vom TÜV nach § 21 und § 21c StVZO wenn der bisherige Brief nicht mehr vorhanden ist eidesstattliche Erklärung ( abzugeben vor einem Notar ) Eigentumsnachweis Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Kfz-Zulassungsbehörde, die dem Fahrzeug zuletzt ein amtliches Kennzeichen zugeteilt hat oder Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt, ob für das Fahrzeug ein Kfz- Brief bestanden hat Vollmacht für Beauftragten, der Bevollmächtigte benötigt Ausweis Gebühr: 25,60 € bis 67,50 € Saisonkennzeichen Der Zeitraum beträgt mindestens zwei Monate und längstens 11 Monate. Erforderliche Unterlagen: gültiger Personalausweis oder Reisepass mit neuester Meldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde, nicht älter als ein Jahr; ausländische Mitbürger legen bitte ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung, nicht älter als ein Jahr, vor bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Gewerbeanmeldung bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten Versicherungsdoppelkarte für Saisonkennzeichen Kfz- Brief oder Betriebserlaubnis Kfz- Schein Abmeldebescheinigung, wenn das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt ist gültige Hauptuntersuchung und ggf. Bescheinigung über Abgasuntersuchung Vollmacht für Beauftragten, der Bevollmächtigte benötigt Ausweis Gebühr: 26,10 € Umkennzeichnung. Eine Umkennzeichnung muss erfolgen, wenn ein oder beide Kennzeichen abhanden gekommen sind. Erforderliche Unterlagen: gültiger Personalausweis oder Reisepass mit neuester Meldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde, nicht älter als ein Jahr; ausländische Mitbürger legen bitte ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung, nicht älter als ein Jahr, vor bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Gewerbeanmeldung bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten Kfz- Brief Kfz- Schein ggf. Bescheinigung über gültige Abgasuntersuchung Verlusterklärung bzw. Diebstahlsanzeige der Polizei über den Kennzeichenverlust das noch vorhandene Kennzeichen ( bei Verlust eines Kennzeichens ) Vollmacht für Beauftragten, der Bevollmächtigte benötigt Ausweis Gebühr: 26,10 € Ausstellung eines Ersatz-Kfz-Briefes. Erforderliche Unterlagen, falls vollgeschrieben oder unbrauchbar: gültiger Personalausweis oder Reisepass mit neuester Meldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde, nicht älter als ein Jahr; ausländische Mitbürger legen bitte ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung, nicht älter als ein Jahr, vor bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Gewerbeanmeldung bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten Original- Kfz- Brief Vollmacht für Beauftragten, der Bevollmächtigte benötigt Ausweis Gebühr: 13,80 €. Erforderliche Unterlagen bei Kfz-Brief-Verlust gültiger Personalausweis oder Reisepass mit neuester Meldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde, nicht älter als ein Jahr; ausländische Mitbürger legen bitte ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung, nicht älter als ein Jahr, vor bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Gewerbeanmeldung bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten eidesstattliche Erklärung ( abzugeben vor einem Notar ) Vollmacht für Beauftragten, der Bevollmächtigte benötigt Ausweis Gebühr: 27,60 € Ausstellung eines Ersatz-Kfz-Scheines Erforderliche Unterlagen, falls vollgeschrieben oder unbrauchbar: gültiger Personalausweis oder Reisepass mit neuester Meldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde, nicht älter als ein Jahr; ausländische Mitbürger legen bitte ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung, nicht älter als ein Jahr, vor bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Gewerbeanmeldung bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten Original- Kfz- Schein Vollmacht für Beauftragten, der Bevollmächtigte benötigt Ausweis Gebühr: 10,20 € Erforderliche Unterlagen bei Kfz-Schein-Verlust: gültiger Personalausweis oder Reisepass mit neuester Meldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinden nicht älter als ein Jahr; ausländische Mitbürger legen bitte ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung, nicht älter als ein Jahr, vor bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Gewerbeanmeldung bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten Verlusterklärung des Kfz- Halters ( bei Diebstahl nicht erforderlich, wenn polizeiliche Anzeige vorgelegt wird ) Vollmacht für Beauftragten, der Bevollmächtigte benötigt Ausweis Gebühr: 10,20 €